Fragen und Antworten

Was ist ein Fuß- und Radentscheid?

 

Mit dem Begriff Fuß- und Radentscheid wird ein Bürgerbegehren bezeichnet, mit dem Ziele für die Verbesserung der Infrastruktur des Fuß- und Radverkehrs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit formuliert werden. Hierfür werden Unterschriften gesammelt. Werden in Baden-Württemberg 7 Prozent gültige Stimmen der Wahlberechtigten erreicht, muss der Gemeinderat sich mit dem Bürgerbegehren befassen. Er hat über dessen formale Zulässigkeit zu entscheiden. Der Gemeinderat hat die Wahl, ob er das Bürgerbegehren unverändert übernimmt und beschließt, oder ob er in einem Bürgerentscheid alle Wahlberechtigten darüber abstimmen lässt.

Wer darf unterschreiben?

 

Jeder darf unterschreiben.

Für formal gültige Unterschriften gelten dieselben Voraussetzungen wie für das Wahlrecht bei Kommunalwahlen, damit eine Unterschrift auch gültig ist: mindestens 16 Jahre alt, Bürger eines EU-Staats und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe gemeldet (gerechnet ab dem Tag der Unterschrift).

Unterschriften müssen auf Papier erfolgen. Digitale Unterschriften, einscannte Formulare und Faxe sind ungültig. Da unser Unterschriftenformular zweiseitig ist, muss es zwingend beidseitig (auf einem Blatt Papier) ausgedruckt werden.

Kann ich auch online unterschreiben?

 

Nein, eine Online-Unterschrift ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie können sich aber das Unterschriftenformular ausdrucken, es ausfüllen und an einer unserer Sammelstellen abgeben. Alternativ können Sie es uns auch per Post schicken.

Unterschriftenlisten müssen beidseitig ausdruckt sein, da die Abstimmungsfrage und die Unterschriften auf derselben physischen Urkunde sein müssen.

Was ist ein Bürgerbegehren?

 

Die Rechtsgrundlage für Bürgerbegehren ist § 21 Gemeindeordnung.

Das Bürgerbegehren bzw. der Bürgerentscheid ist ein Instrument für die direkte Beteiligung der Bevölkerung in der Kommunalpolitik. Es ist ein Antrag der Bürgerschaft der Stadt, über eine Angelegenheit, für die die Gemeinde zuständig ist, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Mit diesem Bürgerentscheid stimmt die wahlberechtigte Bürgerschaft über eine kommunalpolitische Sachfrage ab.

Der Antrag muss durch Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahre) unterstützt werden. Er muss schriftlich eingereicht werden. Die Unterschriftenlisten müssen die Abstimmungsfrage, eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag sowie eine Auflistung von bis zu drei Vertrauenspersonen enthalten.

Der Gemeinderat muss sich binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrags mit dem Bürgerbegehren befassen. Er stellt die Zulässigkeit fest. Falls das Bürgerbegehren zulässig ist, kann er es unverändert übernehmen (sprich die Abstimmungsfrage direkt mit Ja beantworten) oder einen Bürgerentscheid ansetzen.

Was nützt der Fuß- und Radentscheid Zufußgehenden?

 

Bei der Aufteilung des Straßenraums dominiert auch in Karlsruhe der Autoverkehr. Für den Fußverkehr bleiben in der Regel nur die Flächen übrig, die absolut notwendig sind. Deshalb sind Gehwege nur so breit wie nötig und werden oft als Parkplätze genutzt. Aber Gehwege sind geschützte Räume, die Zufußgehnenden vorbehalten sind. Bei der Neuordnung von Verkehrsflächen müssen die Bedürfnisse von Zufußgehenden stets mitbedacht werden. Deshalb sollen Gehwege verbreitert, mehr und bessere Überquerungsmöglichkeiten von Straßen geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden.

Wie wird Karlsruhe zu einer kinderfreundlicheren Stadt?

 

Für Kinder sind der Roller und das Fahrrad die ersten Verkehrsmittel. Daher sind die besonderen Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen, denn sie müssen erst lernen, die komplexen Verkehrssituationen richtig einzuschätzen. Daher ist es wichtig, die Fuß- und Radinfrastruktur so zu verbessern, dass sich die Kinder sicher fortbewegen können, dass Kreuzungen und Einmündungen sicher gestaltet sind und dass Fahrradwege getrennt von Gehwegen und Straßen sind.

Warum gibt es einen Fuß- und Radentscheid, wenn der Gemeinderat doch schon im Oktober 2021 das Karlsruher Programm für Aktive Mobilität beschlossen hat?

 

Das von der Stadt vorgelegte Karlsruher Programm für Aktive Mobilität ist ein guter Weg hin zu einem fuß- und fahrradfreundlicheren Karlsruhe. Hierbei geht es weniger um konkrete Orte oder Straßen, für die Maßnahmen notwendig wären, sondern es sind vor allem strategische und grundsätzliche Aspekte der Fuß- und Radverkehrsförderung formuliert. Wir vom Fuß- und Radentscheid unterstützen die von der Stadt angestrebten Maßnahmen, wollen aber zusätzlich ein politisches Signal setzen, dass die begonnenen Schritte für die bessere Bedingungen auf Wegen und Straßen konsequent realisiert werden.

Das bestehende Radroutennetz basiert auf Planungen aus dem Jahr 2005, seine Umsetzung ist über 15 Jahre später immer noch nicht abgeschlossen. Selbst „fertige“ Routen weisen Lücken auf, deren Schließung nicht absehbar ist oder nie erfolgen soll oder deren Zustand nicht den Qualitätsstandard entspricht.

Wie viele Unterschriften werden benötigt?

 

Wir benötigen Unterschriften von sieben Prozent derer, die bei einer Gemeinderatswahl wahlberechtigt wären. Das sind ca. 16.000 Personen.

Da nur etwa 70 Prozent der Unterschriften gültig sind, werden wir etwa 21.700 Unterschriften sammlen müssen, um genügend gültige Unterschriften zu erreichen.

Bis wann werden Unterschriften gesammelt?

 

Die Sammlung endet am 13. August 2023. Es gibt für uns zwar keine gesetzliche Frist, bis zu derer die Unterschriftensammlung abgeschlossen sein muss. Damit unser Maßnahmenkatalog jedoch umgesetzt werden kann, sollten wir die Unterschriftensammlung rechtzeitig vor den Gemeinderats-Beratungen des Doppelhaushalt 2024/25 abgegeben haben.