Pressemitteilung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehren laut Stadtverwaltung

Mit Überraschung haben die Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens Fuß- und Radentscheid zur Kenntnis genommen, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinderat die Ablehnung der Initiative als unzulässig empfiehlt. „Wir haben unser Begehren vorab durch einer Anwaltskanzlei prüfen lassen. „Dass der Zentrale Juristische Dienst der Stadtverwaltung zu einer völlig anderen Einschätzung gelangt als die Kanzlei erstaunt uns sehr“, so Michael Reichert, einer der drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens. Falls der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung folge, prüfe man auch eine Klage.

In ihrer fachlichen Stellungnahme behauptet die Verwaltung vor allem, dass die Vorgaben des Bürgerbegehrens nicht konkret genug seien. Reichert dazu: „Wir haben im Vorfeld untersucht, in welchen Straßen die Maßnahmen umsetzbar sind. Wäre das Bürgerbegehren konkreter, fände die Verwaltung andere haltlose Argumente für die Unzulässigkeit.“

Auch der Zeitplan bis zum Beschluss missfällt den Ehrenamtlichen des Fuß- und Radentscheids: Dass mit nur zwei Werktagen Vorlauf zum Hauptausschuss des Gemeinderats, zudem zum Ferienende, 17 dicht beschriebene Seiten mit rechtlichen und fachlichen Einlassungen zur Verfügung gestellt werden sei kein Zeichen der Wertschätzung gegenüber zivilgesellschaftlichem Engagement und auch nicht gegenüber den ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern, die sich damit auseinander zu setzen haben.

Mehr als 17.000 Menschen aus Karlsruhe haben sich mit den Forderungen befasst und gesagt, ja, sie wollen sichere Wege für alle. Der Gemeinderat möge darauf hin wirken und sich für eine bessere Infrastruktur einsetzen.

„Zivilgesellschaftliches Engagement ist unverzichtbarer Teil unserer aktuellen Lebenswelten. Es braucht mehr Mut zu unmöglich Erscheinendem sowie ein fein gesponnenes Gesamtkonzept, um Akzente zu setzen“, so Elisabet Loris-Quint.

Bjarne Rest ist überzeugt: „Ein von mehr als 17.000 stimmberechtigten Menschen in Karlsruhe unterstütztes Bürgerbegehren verdient eine ausführlichere Würdigung.“

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